Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
- Unseren Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam ,wenn
sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot
- Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, insbesondere
bei Importware behalten wir uns vor, die Preise kurzfristig Wechseländerungen
anzupassen.
- Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt sind.
- Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben
in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions-
und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten,
ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager Hamm/Sieg oder – bei Direktversand
– ab deutscher Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen, zuzüglich der
jeweiligen Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
- Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Sie beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor der Klärung aller Einzelheiten der Ausführung,
und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die
Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Arbeitskämpfe, behördliche Androhungen etc. auch wenn sie bei unseren
Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer
schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Falle
des Verzugs hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung
in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt
jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferung und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn,
wir oder unsere Erfüllungshilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt.
5. Versand und Gefahrübergang
- Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung unser Lager - bei Direktversand den deutschen Einfuhrhafen –
verlassen oder die deutsche Grenze überschritten hat.
- Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich
gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft
an den Käufer auf diesen über.
6. Gewährleistung und Haftung
- Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und
Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist ist produktabhängig
und richtet sich nach den Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers.
- Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt
jede Gewährleistung.
- Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser
Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich mitzuteilen.
- Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der
Gewährleistung entsprechen, können wir nach Wahl verlangen,
- dass das schadhaft Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur
Reparatur mit anschließender Rücksendung bzw. zum Austausch
durch Ersatzlieferung an uns geschickt wird;
- der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält
und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die
Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten
an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem
Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile
nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren
Standartsätzen zu bezahlen sind.
- Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers
– gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere Wandlung, Minderung,
Kündigung und Schadenersatz irgendwelcher Art, insbesondere aus Folgeschäden,
sind ausgeschlossen.
- Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn
der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtung erfüllt hat.
- Durch die Instandsetzung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistung
zeitlich nicht verlängert.
- Sämtliche Gewährleistungsansprüche verfallen nach Ablauf
des vereinbarten Zeitraums, gerechnet vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs
an.
7. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
behalten wir uns das Eigentum an unsere Warenlieferung vor.
- Bei der Verarbeitung von Waren, die in unserem Eigentum sind, mit Waren,
die sich im Eigentum des Käufers oder Dritter befinden, erwerben wir
Miteigentum an den daraus entstehenden Waren. Der Umfang unseres Eigentums
ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten
Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.
- Ware, an der uns Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware
bezeichnet.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solang er
nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen
sind unzulässig: Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem
Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar auch insoweit, als die
Ware bearbeitet ist. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher
Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen
Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung
offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
- Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung,
wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und uns unverzüglich
benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen
oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen
Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware
durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein
Rücktritt vom Vertrag.
8. Zahlung
- Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen in folgender
Weise zahlbar:
- bei den ersten Lieferungen nur per Vorkasse oder Nachnahme;
- nach Rechnungserstellung innerhalb von 14 Tagen rein netto, eingehend
bei ak. networks;
- bei einem Nettowarenwert von weniger als 250,00 € immer per Nachnahme
und netto ohne Abzug.
- Von (a), (b) und (c) abweichende Zahlungsweisen bedürfen in jedem
Fall unseres vorherigen schriftlichen Einverständnisses.
- Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers
zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten
und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahungen zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe
von 5,0% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank
zu berechnen.
- Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß
nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen,
so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängelrügen oder Gegensprüche gemacht werden, nur
berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegensprüche
rechtskräftig festgestellt worden sind.
9. Schutz- oder Urheberrechte
- Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten,
falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch
ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt
und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger
Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln,
soweit sie auf unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt
verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht
möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt zurücknehmen
und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit
erstatten.
- Umgekehrt wird uns der Käufer gegenüber allen Ansprüchen
des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen
uns dadurch entstehen, daß wir Instruktionen des Käufers befolgt
haben oder Käufer das Produkt geändert oder in ein System integriert
hat. Im übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziffer 6.4 entsprechend.
- Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen
sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen,
nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf
von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen
ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen,
auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware, Kopien dürfen
– ohne Übernahme von Kosten und Haftung durch uns – lediglich
für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden.
Sofern Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist
dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
10. Export
Der Export unserer Ware bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig
davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlichen
Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Altenkirchen
2. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Altenkirchen.
Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Gerichtsstand ausschließlich
Altenkirchen. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu
klagen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK
und des EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder
werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so
auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck
in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt
auch für gegebenenfalls ergänzungsbedürftige Lücken.